Antrag

auf Einrichtung einer Mailbox, Zuteilung eines Benutzernamens und eines Passwortes für den Zugang zur Fachanwendung für die Saatgut- und Pflanzkartoffelanerkennung (SaproKapro - Portal)


(Benutzer)

(des Benutzers)

(des Benutzers)

(des Benutzers)

(des Benutzers)

(des Benutzers)

(z.B bei einer anderen Anerkennungsstelle)
Der Antragsteller handelt nur als Privatperson?) (zutreffendes bitte ankreuzen)
*) Mindestens eine der Nummern ist anzugeben, bei mehreren vorhandenen Nummern sollten diese möglichst alle angeben werden. Ist keine Nummer bekannt, ist die o.a. Anerkennungsstelle zu kontaktieren.
Mit Absenden des Antrages akzeptiert der Benutzer die Nutzungsbedingungen im Anhang und dass er die Pflichtinformationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen hat. Weiterhin stimmt er der Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe seiner Daten an die Beteiligten der ihn betreffenden Verfahren zu. Auf Antrag erhält der Benutzer unentgeltlich Auskunft zu den über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten.

Nutzungsbedingungen und Datenschutz:

  1. Das SaproKapro 2012 - Portal, das die allgemeinen Informationen über die Fachanwendung beinhaltet, steht jedermann zur Nutzung offen.
  2. Der Servicebereich des SaproKapro 2012 - Portals ist nur registrierten Benutzern zugänglich.
  3. Der Antrag auf Registrierung und Zuteilung einer Benutzerkennung und eines –passwortes ist schriftlich bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Anerkennungsstelle zu stellen. Diese prüft den Antrag, legt die Berechtigungen des Benutzers fest und übermittelt den Antrag an den IT-Dienstleister mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH, Humboldtstraße 15, 04105 Leipzig zur technischen Einrichtung und Administration des Benutzerzugangs. Die Fa. mellon Gesellschaft mbH teilt dem Benutzer schriftlich seine Zugangsdaten (Benutzerkennung und –passwort) mit.
  4. Die Pflichtinformationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und 6 DSGVO der mellon Gesellschaft mbH zur Auftragsdatenverarbeitung SaproKapro sind im SaproKapro 2012 - Portal über den Link: „Ich möchte einen Zugang“ jederzeit zugänglich.
  5. Bei Firmen aus der Saatgutwirtschaft gelten folgende Grundsätze:
    • Je Firma kann ein Benutzerzugang eingerichtet werden.
    • Für eine Firma mit mehreren Adressnummern in einem Bundesland (z.B. Züchter und VO-Firma, VO-Firma und Aufbereiter, Aufbereiter und Vermehrer usw.) kann ein gemeinsames Postfach mit einem Benutzerzugang eingerichtet werden.
    • Eine Firma kann ihre Zugangsdaten an Dritte (Dienstleister) weitergeben, trägt jedoch die Verantwortung dafür, dass die unter 6. genannten Bedingungen auch durch den Dritten (Dienstleister) eingehalten werden.
  6. Der Benutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ...
    ... die Beachtung des Grundschutzes gemäß der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI mindestens für die Schutzstufe ’normal’ gewährleistet ist,
    ... die ihm zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind und der Verlust eines Benutzerpasswortes unverzüglich der zuständigen Anerkennungsstelle mitgeteilt wird, weil dies einen erneuten Antrag auf Zuteilung erfordert.
    ... die Fachanwendung nicht unbeaufsichtigt benutzbar ist, d.h. die aktuelle Sitzung vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes geschlossen wird. Dies erfolgt i.d.R. durch Abmeldung von der Fachanwendung. Alternativ ist die Sperrung des gesamten Arbeitsplatzes zulässig, sofern diese nur durch Passwortanmeldung wieder aufgehoben werden kann.
    … die Fachanwendung ausschließlich zur Übermittlung von Daten im Rahmen der Verfahren zur Anerkennung von Saatgut- und Pflanzkartoffeln benutzt wird.
  7. Alle Aktivitäten des Benutzers in der Fachanwendung werden protokolliert. Bei festgestellten unzulässigen Aktivitäten kann der Benutzer von der Benutzung der Fachanwendung ausgeschlossen werden.
  8. Die Inhalte des SaproKapro 2012 - Portals wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch kann eine 100 %-ige Fehlerfreiheit nicht gewährleistet werden. Für evtl. auftretende wirtschaftliche oder finanzielle Schäden, die sich aus auftretenden Fehlern ergeben, haften weder die Programmentwickler noch die jeweilige Saatgutanerkennungsstelle.
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